Ist der Rundfunkbeitrag abzugsfähig?
Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter bauen ihr Onlineangebot spürbar aus. Diese Inhalte sind sogar kostenfrei, jedenfalls wenn man den Rundfunkbeitrag nicht mitrechnet. 2013 wurde das Beitragsmodell umgestellt. Seitdem wird der heutige Rundfunkbeitrag als allgemeine Abgabe ohne konkrete Gegenleistung erhoben. Die Umstellung ließ die Frage aufkommen, ob mit dem Abgabenzwang eine steuerliche Entlastung eingeführt werden müsste. Allein aus steuerlicher Sicht bestehen dafür allerdings keine durchgreifenden Argumente (ausführlich Heine/Trinks, DStR 2015,2164). Damit greift auch für den Rundfunkbeitrag grundsätzlich ein Abzugsverbot.
Quelle: WISO SSP 04/2020