Strafverteidigerkosten: Wann kann man sie steuermindern geltend machen?
Die Verteidigung gegen strafrechtliche Ermittlungen oder eine Anklage ist in der Regel extrem belastend. Für den finanziellen Part stellt sich beinahe zwangsläufig die Frage, ob man nicht den Fiskus durch einen steuerlichen Abzug beteiligen kann.
Der Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
Kosten der Strafverteidigung sind grundsätzlich Privatsache. Denn es liegt im eigenen Interesse, strafrechtlich nicht verurteilt zu werden. Insoweit gilt das umfassende Abzugsverbot für Privataufwendungen nach § 12 Nr. 1 EStG.
Quelle: WISO SSP 04/2020