Erklärung nicht abgegeben: Schätzung muss nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgen
Vermeiden Sie tunlichst, dass gegen Sie ein Schätzungsbescheid erlassen wird. Auch wenn rechtlich noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, fällt einem die Untätigkeit bei Abgabe der Steuererklärung in der Zukunft schnell auf die Füße. Zudem besteht das Risiko, dass die geschätzte Steuer einen Monat nach Bekanntgabe unabänderlich feststeht. Das musste jüngst ein Steuerzahler vom FG Bremen erfahren.
Quelle: WISO SSP 02/2020