Höheres Elterngeld trotz zu spätem Steuerklassenwechsel
Wurde der Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel um einen Monat zu spät gestellt, kann dieser Fehler noch geheilt werden. Erklärt die Mutter nämlich beim Antrag auf Elterngeld den Verzicht auf “Ausklammerung” der Mutterschutzmonate, beginnt der Zwölf-Monats-Zeitraum, in dem das Nettogehalt betrachtet wird, z.B. im November 2015 und endet im Oktober 2016. Bei Bentragung der Lohnsteuerklasse III für die Mutter im April 2016 würde die Lohnsteuerklasse in dem Zwölf-Monats-Zeitraum dann mindestens sechs Monate bestehen (Mai 2016 bis Oktober 2016).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016