Hintergrund der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag
Ehegatten, die im Ausland leben und in Deutschland Einkünfte beziehen, können für die Besteuerung in Deutschland statt der beschränkten Einkommensteuerpflicht die Zusammenveranlagung im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht beantragen (§ 1 Abs. 3 EStG i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dazu muss eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Einkünfte beider Ehegatten unterliegen in dem Kalenderjahr zu mindestens 90 Prozent der deutsche Einkommensteuer (relative Wesentlichkeitstgrenze)
- Die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, belaufen sich auf maximal den doppelten Grundfreibetrag (absolute Wesentlichkeitsgrenze).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016