BFH bestätigt Aufteilungsverbot für gemischt genutztes Arbeitszimmer
Steuerzahler, die einen Raum ihrer Wohnung oder ihres Hauses teils privat und teils zur Einkünfteerzielung nutzen, können dafür keinen Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer beanspruchen. Das hat der Große Senat des BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2016