Risikolebensversicherung sind keine Werbungskosten aus Vermietung
Erhält der Käufer einer vermieteten Immobilie von der Bank ein Darlehen nur unter der Bedingung, dass er neben der grundbuchrechtlichen Absicherung eine Risikolebensversicherung abschließt, stellen die Beiträge zu dieser Police keine Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften dar. Der Zusammenhang mit der Vermietung wird hier durch eine private Lebensführung überlagert (BFH, Urteil vom 13.10.2015, Az. IX R 35/14)
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2016