Unterhaltsleistungen: Darum sind Guthaben aus Riester-Verträgen kein schädliches Vermögen
Wenn Sie Kinder unterstützen, für die Sie kein Kindergeld mehr bekommen, können Sie in der Steuererklärung 2016 Unterhaltsleistungen bis zu 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das setzt aber voraus, dass die Unterhaltsberechtigte Person kein oder nur ein geringes Vermögen von weniger als 15.500 Euro hat. In der Praxis stellt sich die Frage, ob das Guthaben aus einem Riester-Vertrag als schädliches Vermögen gilt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2017