Einzelveranlagung: Behindertenpauschbetrag kann jedem zur Hälfte zugeteilt werden
Nutzen Eheleute die Einzelveranlagung, können Sie beantragen, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steueranrechnung nasch § 35a EStG jedem Ehegatten zur Hälfte zugeordnet werden. Für Pausch- und Freibeträge wie z. B. den Behindertenpauschbetrag galt das bisher nicht. Jetzt ist das anders, dem BFH sei Dank.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2018