Vermietung eines Raumes der Wohnung an den Arbeitgeber
Erkennt das Finanzamt die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten an, weil Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz nutzen können, sollten Sie in Erwägung ziehen, den Telearbeitsplatz an Ihren Arbeitgeber zu vermieten.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017