Veranstalterrabatt ist bei Reisebüroangestellten kein Arbeitslohn
Der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017