Unwetter in Deutschland: So machen Sie Hagelschäden steuermindernd geltend
Viele Haushalte sind im Mai und Juni von Hagelschauern heimgesucht worden. Entsprechend oft sind Schäden an Autos und Häusern aufgetreten. Für Betroffene stellt sich die Frage, ob und wann sie den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen können.
Die (versicherungs-)rechtliche Grundsätze
Autoschäden, die durch Hagel verursacht wurden, werden von der Teil- und Vollkaskoversicherung übernommen. Je nach Tarif müssen Sie jedoch mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Hagelschäden am Haus sind meist durch die Wohngebäudeversicherung oder spezielle Elementarversicherungen abgedeckt. Das gilt z. B. für zerschlagene Fensterscheiben und kaputte Dachziegel.
Steuerliche Erfassung setzt wirtschaftliche Belastung voraus
Deckt eine Versicherung Ihre Schäden vollständig ab, sind Sie wirtschaftlich nicht belastet. Sie können steuerlich nichts geltend machen. Anders sieht es aus, wenn Sie nach oder trotz Erstattungen Ihrer Versicherung(en) auf Reparaturechnungen hängenbleiben.
Quelle: WISO SSP 07/2019