Smart Home: Gibt es die Steueranrechnung nach § 35a EStG auch für digitale Leistungen?
Berechtigen auch Aufwendungen für die Installation der Smart-Home-Technik im Privathaushalt sowie für eine (Fern-)Wartung zu einer Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
Installiert ein Fachbetrieb in Ihrem Haushalt die technischen Komponenten für die Nutzung von Smart Home, handelt es sich um Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EstG. Da die Arbeiten in Ihrem Haushalt stattfinden, steht der Steueranrechnung für die Arbeitsleistung nichts im Weg.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2017