Rabattfreibetrag: Auch Ruheständler sind steuerlich begünstigt
Sind Sie im Ruhestand und erhalten von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber verbilligt Waren oder Dienstleistungen, steht Ihnen der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 € genauso zu wie normalen Arbeitnehmern. Das hat das FG München mit rechtskräftigem Urteil klargestellt. Den Freibetrag müssen Sie beantragen, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016