Private Darlehensforderung: BFH gewährt bei endgültigem Ausfall den Verlustabzug
Gewähren Sie privat ein verzinsliches Darlehen, müssen sie die Zinsen über die Abgeltungsteuer versteuern. Anders hat es die Finanzverwaltung gehandhabt, wenn das Darlehen ausgefallen ist. Diesen Verlust hat sie Ihrer privaten Vermögenssphäre zugeordnet — und nicht berücksichtigt. Der BFH hat ihr jetzt zu verstehen gegeben, dass das so nicht geht. Fällt das Darlehen endgültig aus, haben Sie ein Recht auf Verlustabzug.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2018