Pflichtveranlagungsgrenze
Besonderheit bei privaten Veräußerungsgeschäften kennen
Ist ein Steuerzahler nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, kann er eine Erklärung freiwillig einreichen. Wer dem Finanzamt Einkünfte in Höhe von mehr als 410 Euro präsentiert, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, profitiert dann von den Steuerregeln für die Pflichtabgabe und einer von vier auf sieben Jahren verlängerten Abgabefrist. Bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften können Verluste aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften die Pflichtveranlagung jedoch zu Fall bringen.
Quelle: WISO Steuer-Brief Ausgabe 10/2015