Management-Beteiligungsprogramme: Einkünfte sind nicht automatisch Arbeitslohn
In vielen Unternehmen ist es gängige Praxis, dass sich Führungskräfte am Erfolg des Unternehmens beteiligen dürfen oder sollen. Doch wie sind Einkünfte aus solchen Managementbeteiligungen steuerlich zu beurteilen? Waren vertraglich konkrete “Leaver-Regelungen” vereinbart, ging das Finanzamt von Arbeitslohn aus. Dem hat der BFH jetzt widersprochen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017