Fitnessstudio: 44-Euro Grenze gilt auch bei Ein-Jahresvertrag
Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios einhergehende geldwerte Vorteil fließt Arbeitnehmern selbst dann monatlich zu, wenn Arbeitgeber und Anbieter einen Ein-Jahresvertrag geschlossen haben. Folglich kann die 44-Euro-Sachbezugsregelung auch bei Ein-Jahresverträgen genutzt werden. Diese steuerzahlerfreundliche Ansicht des FG Niedersachsen missfällt der Finanzverwaltung. Sie hat Revision beim BFH eingelegt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 06/2018