Finanzamt hat Arbeitslohn falsch berücksichtigt: Wann darf es Steuerbescheide ändern?
Hat das Finanzamt in Steuerbescheiden, die Ihnen vor dem 01.01.2017 zugegangen sind, den Arbeitslohn zu niedrig festgesetzt, darf es Steuerbescheide nicht einfach zu Ihren Ungunsten ändern. Das lehrt eine Entscheidung des BFH. Anders sieht es bei Einkommensteuerbescheiden aus, die Ihnen ab dem 01.01.2017 zugegangen sind.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2018