Einzelveranlagung: Musterprozess beim BFH birgt Chance auf höheren Sonderausgabenabzug
Beantragen Ehegatten, dass jeder einzeln veranlagt wird, dürfen sie die gemeinsamen Aufwendungen für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Handwerker- bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen jedem zur Hälfte zurechnen. In einem Musterprozess vor dem BFH geht es jetzt darum, ob die Finanzämter bei der hälftigen Aufteilung falsch rechnen, nämlich zum Nachteil der Steuerzahler.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2018