BFH: Kosten für Feier im Betrieb zum 60. Geburtstag sind abzugsfähig
Feiert der Geschäftsführer einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft seinen 60. Geburtstag in Räumen der Behörde, kann er die Kosten als Werbungskosten absetzen, wenn er nur Mitarbeiter der GmbH einlädt und auch sonst wenig dafür spricht, dass die Feier der gesellschaftlichen Stellung des Arbeitnehmers “geschuldet” war. Das hat der BFH entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017