Beihilfefähige Kosten: Keine zumutbare Belastung abzuziehen?
Kann ein Steuerzahler Aufwendungen für Maßnahmen, für die ein Beamter Beihilfe bekommen hätte, als außergewöhnliche Belastung geltend machen, ohne dass die zumutbare Belastung abgezogen wird? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2018