Update: Zu niedriger Kinderfreibetrag und die Folgen
Die Bundesregierung hat es zwar versäumt, den Kinderfreibetrag 2014 anzuheben. Die steuerlichen Nachteile fallen nach Auffassung des BFH aber nicht so ins Gewicht, dass Eltern durch die Aufrechterhaltung des Vollzugs bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens irreparable Nachteile drohen. Konsequenz: Eine Aufhebung der Vollziehung wird nicht gewährt. Neben dieser schlechten Nachricht gibt es für Eltern in punkto “zu niedriger Kinderfreibetrag” aber auch einen Hoffnungsschimmer.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2016