Unterbrechung des Ausbildungsziels kostet Kindergeldanspruch
Ist das Berufsziel mit dem Abschluss einer Ausbildung noch nicht erreicht, muss die fortführende Ausbildung im engen zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Wer zu lange bummelt, riskiert den Verlust des Kindergeldanspruchs. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2018