Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit ist unschädlich
Eltern haben für ihr Kind auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn es die Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, aber ausbildungswillig bleibt. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2018