Kindergeld wird jetzt nur noch sechs Monate rückwirkend gezahlt: Das müssen Sie wissen
Bisher konnten Eltern rückwirkend für die zurückliegenden vier Jahre bei der Familienkasse Kindergeld fordern. Das gilt nicht mehr für Anträge, die nach dem 31.12.2017 bei der Familienkasse eingehen. Ein Kindergeldantrag kann ab dem Jahr 2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend gestellt werden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2018