Flüchtlingskinder: Pflegeeltern bekommen Kindergeld und andere Steuervergünstigungen
Nehmen Sie ein unbegleitetes minderjähriges Flüchtlingskind in Ihren Haushalt auf, gilt das Kind unter bestimmten Voraussetzungen als Pflegekind. Neben dem Kindergeld haben Sie dann auch Anspruch auf den Kinderfreibetrag und weitere kindbedingte Steuervergünstigungen. Die genauen Maßgaben finden Sie in Dienstanweisungen des Bundeszentralamts für Steuern und der OFD NRW.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017