Schulgeld für Schule im Ausland: Fiskus erleichtert Abzug
Schulgeld für Schule im Ausland: Fiskus erleichtert Abzug Zahlen Sie Schulgeld, dürfen Sie 30 Prozent davon unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehen. Maximal genehmigt der Gesetzgeber 5.000 € pro Jahr und Kind. Ob eine Schule die Voraussetzungen für den Sonderausgabenanzug erfüllt, teilt unter anderem die Zeugnisanerkennungsstelle (ZASt) mit. Sie ist auch gefordert, wenn Ihr Kind…