Nutzung und Überlassung von E‑Kfz bzw. E‑Bikes ist seit 01.01.2019 steuerlich noch attraktiver
Nutzung und Überlassung von E‑Kfz bzw. E‑Bikes ist seit 01.01.2019 steuerlich noch attraktiver Besonderer Steuervorteil für befristeten Zeitraum 01.01.2019 — 31.12.2021 Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die Sie im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 anschaffen oder leasen, gewährt Ihnen der Gesetzgeber einen besonderen Steuerbonus. Die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung wird nämlich halbiert. Maßgebender Zeitpunkt…









