Wann sind Aufwendungen für eine Liposuktion abzugsfähig?
Kann man Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung) bei einer Lipodemerkrankung schon dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt oder braucht man unbedingt ein vorheriges amtsärztliches Gutachten? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Rheinland-Pfalz hält — anders als das FG Sachsen — ein Gutachten für erforderlich, weil es sich bei der Liposuktion um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode handele.
“Quelle: WISO SSP 11/2021”