Zeit- und Leiharbeit: So kann eine ungünstige erste Tätigkeitsstätte verhindert werden
von Dipl.-Finanzwirt Rudolf Krümpel, Kassel-Calden
In Deutschland gibt es ca. 900.000 Zeit- und Leiharbeitnehmer. Bei allen stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wo sie eine erste Tätigkeitsstätte haben. Diese Frage ist entscheidend dafür, ob Reisekosten steuerlich geltend gemacht und vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können bzw. ob nur die Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist.
“Quelle: WISO SSP 11/2021”