BFH: Ist der Betriebshof die erste Tätigkeitsstätte des Müllwerkers?
Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn er dort lediglich die Ansage der Tourenleitung abhört, das Tourenbuch, Fahrzeugpapiere und — schlüssel abholt sowie die Fahrzeugbeleuchtung kontrolliert. Das hat der BFH klargestellt und den Fall zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung ans FG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen (BFH, Urteil vom 02.09.2021, Az. VI R 25/19, Abruf-Nr. 226035).
“Quelle: WISO SSP 01/2022”