Vorauszahlungen zur Krankenversicherung: Das ist für „mindestens 62-jährige” jetzt veranlasst
Haben Sie Geld auf dem Sparkonto, das kaum Zinsen bringt und das Sie derzeit auch nicht dringend benötigen? Dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch mehr Steuern sparen können, indem Sie Vorauszahlungen tätigen. Das gilt vor allem, wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind. Dann können Sie dieses veritable Steuersparmodell in diesem Jahr nämlich zum letzten Mal in vollem Umfang ausschöpfen.
Quelle: WISO SSP 11/2019