Versorgungsausgleich bei Scheidung
So machen Sie Zahlungen optimal steuerlich geltend
Regeln Ehegatten, dass bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist und dafür eine Ausgleichszahlung fließt, sind diese Zahlungen seit dem Jahr 2015 als Sonderausgaben abziehbar (SSP 2/2015, Seite 10). Das FG Münster hat jetzt für Zeiträume vor 2015 den Abzug als Werbungskosten bejaht.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016