Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen ausweisen
Stecken in der Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters für Betriebs- und Heizkosten auch Zahlungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen, können Sie dafür eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG beantragen. Damit Sie dem Finanzamt nachweisbare Daten liefern können, hat das LG Berlin Vermietern aufgetragen, die nach § 35a EStG begünstigten Zahlungen in der Betriebskostenabrechnung aufzuführen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2017