Unterstützung des Kindes nach § 33a EStG
Kann das Kind zusätzlich Werbungskosten abziehen?
Erhalten Eltern für ihr Kind altersbedingt kein Kindergeld mehr, können sie in der Einkommensteuererklärung 2016 Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu 8.652 € als außergewöhnliche Belastung abziehen. Aus der Leserschaft ist an SSP jetzt die Frage herangetragen woden, ob das Kind bei der Ermittlung seiner eigenen Einkünfte trotzdem Werbungskosten ansetzen darf? SSP meint ja.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017