Unterhaltsleistungen zwischen Lebensabschnittsgefährten: Wann ist § 33a EStG anwendbar?
Unterhaltszahlungen an Personen, die den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellt sind, können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. So steht es in § 33a Abs. 1 S. 3 EStG. Da gilt aber nicht, wenn der Unterhaltsempfänger öffentliche Leistungen (z.B. BAföG) bekommt. Das hat der BFH klargestellt.
“Quelle: WISO SSP 11/2021”