Unterhaltsleistungen zwischen Lebensabschnittsgefährten: Wann ist § 33a EStG anwendbar?

Unter­halt­sleis­tun­gen zwis­chen Lebens­ab­schnitts­ge­fährten: Wann ist § 33a EStG anwend­bar? Unter­halt­szahlun­gen an Per­so­n­en, die den geset­zlich unter­halts­berechtigten Per­so­n­en gle­ichgestellt sind, kön­nen Sie als außergewöhn­liche Belas­tung abziehen. So ste­ht es in § 33a Abs. 1 S. 3 EStG. Da gilt aber nicht, wenn der Unter­halt­sempfänger öffentliche Leis­tun­gen (z.B. BAföG) bekommt. Das hat der BFH klargestellt. “Quelle: WISO