Unterhalt: Verfassungsbeschwerde gegen Anrechnung von Beiträgen zur RV und ALV
Der BVerfG muss entscheiden, ob auch Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung, die eine unterhaltsberechtigte Person zahlt, zu deren Einkünften gehören und damit den Betrag mindern, den die unterstützende Person als außergewöhnliche Belastung abziehen darf. Betroffene sollten sich auf den Musterprozess berufen und um Ruhen des Verfahrens bitten.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015