Unfallkosten neben Entfernungspauschale absetzbar
Unfallkosten bleiben — aus Billigkeitsgründen — neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Das hat Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im BMF auf eine Anfrage des Bundesabgeordneten Dr. Axel Troost (Die LINKE) erklärt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2016