Unbeschränkte Steuerpflicht: Familienwohnsitz widerlegbar
Wer sich überwiegend im Ausland aufhält, kann im Inland dennoch unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn er hier seinen Familienwohnsitz hat. Zwischen Eheleuten unterstellt die Finanzverwaltung das, wenn die Ehe intakt ist. Selbst in diesem Fall kann man aber widerlegen, dass man seinen Wohnsitz im Inland hat. Das lehrt eine Entscheidung des FG Münster.
Quelle: WISO SSP 03/2020