Umzugskostenpauschale
50 Prozent — “Häufigkeitszuschlag” nicht bei jedem Umzug?
Es ist weder von der Finanzverwaltung noch von der Rechtsprechung geklärt, wann Sie den 50-prozentigen Häufigkeitszuschlag bei der Umzugskostenpauschale geltend machen können. Die Tendenz geht dahin, ihn zu verweigern, wenn der erste Umzuf im Fünf-Jahres-Zeitraum aus Anlass des Berufseinstiegs erfolgt war. In Stein gemeißelt ist das aber nicht.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015