Schulgeld: BFH ist beim Sonderausgabenabzug großzügiger
Besucht Ihr Kind eine Privatschule, für die keine Bescheinigung der Kultusministerkonferenz der Länder vorliegt, können Ihre Schulgeldzahlungen trotzdem Sonderausgaben darstellen. Das lehrt eine Entscheidung des BFH. Er hat die strenge Auslegung der Finanzverwaltung gelockert.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2018