Rechnungen von Schornsteinfegern wieder voll begünstigt
Das letzte BMF-Schreiben hat in den Randnummern 22 und 58 vorgegeben, dass Leistungen eines Schornsteinfegers ab dem 1. Januar 2014 in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Untersuchungen, Gutachten) aufzuteilen sind (BMF, Schreiben vom 10.01.2014, Abruf-Nr. 140388).
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015