Pkw-Vermietung unter Ehegatten: So funktioniert das Steuersparmoddel
Echte Steuersparmodelle werden immer seltener. Eines funktioniert aber immer noch: Die Pkw-Vermietung unter Ehegatten.
So funktioniert das Modell
Das Modell kommt zum Einsatz, wenn ein Unternehmer einen neuen Firmenwagen benötigt. Kauft er diesen nicht selbst, sondern mietet ihn von seinem Ehegatten an, winken folgende Steuervorteile:
- Die Vermietungseinkünfte bleiben beim vermietenden Ehegatten im besten Fall einkommensteuerlich unberücksichtigt.
- Verkauft der vermietende Ehegatte den Pkw, ist der Gewinn steuerfrei.
- Beim vermietenden Ehegatten fallen auch wieder Umsatz- noch Gewerbesteuer an.
Vermietungseinkünfte wirken sich steuerlich nicht aus
Handelt es sich um ein reines Vermietungsgeschäft, und erbringt die Ehefrau keinerlei zusätzliche Leistungen (z. B. Reparatur oder Wartung), erzielt sie keine gewerblichen Einkünfte, sondern sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Versteuert werden müssen sonstige Einkünfte nur, wenn sie pro Jahr über der Freigrenze von 256 Euro liegen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2017