Pflegekosten als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG
Unterstützen Sie eine zu pflegende Person finanziell durch Unterhaltsleistungen oder sind übernommene Kosten für ein Pflege- bzw. Altenheimentsprechend der bereits dargestellten Abgrenzung nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG, sondern als Unterhaltsleistung einzuordnen (z.B. eine etwaige Haushaltsersparnis), können Sie Ihre Zahlungen nach § 33a Abs. 1 EstG abziehen.
“Quelle: WISO SSP 08/2021”