Steuerfreie Corona-Boni: Auch bei Kurzarbeit? - Steuerberatung Paderborn

Pflegekosten als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG

Pflegekosten als Unter­halt­sleis­tung nach § 33a EStG Unter­stützen Sie eine zu pfle­gende Per­son finanziell durch Unter­halt­sleis­tun­gen oder sind über­nommene Kosten für ein Pflege- bzw. Altenhei­mentsprechend der bere­its dargestell­ten Abgren­zung nicht als außergewöhn­liche Belas­tung nach § 33a EStG, son­dern als Unter­halt­sleis­tung einzuord­nen (z.B. eine etwaige Haushalt­serspar­nis), kön­nen Sie Ihre Zahlun­gen nach § 33a Abs. 1 EstG abziehen.…