Musterprozess beim BFH: Hat ein Postbote erste Tätigkeitsstätte?
Hat ein Postbote in der Postsortierstation eine erste Tätigkeitsstätte oder nicht? Diese Frage muss der BFH beantworten.
Das FG Nürnberg hat eine erste Tätigkeitsstätte im folgenden Fall bejaht (FG Nürnberg, Urteil vom 03.05.2018, Az 6 K 1033/17, Abruf-Nr. 210952): Der Postbote musste sich an jedem Arbeitstag im Briefzentrum einfinden. Dort musste er die Post sortieren, wofür er im Schnitt gut zwei Stunden brauchte. Nach seiner Zustellrunde erbrachte er im Briefzentrum weitere Nacharbeiten, für die er noch einmal 20 bis 30 Minuten benötigte. Obwohl es an einer im Arbeitsvertrag ausgesprochenen Zuordnung fehlte, nahm das FG Nürnberg eine dauerhafte Zuordnung an, weil:
- der Postbote vom Dienstherrn erst in dieses Briefzentrum versetzt worden war und letzterer damit durch Ausübung seines Direktionsrechts eine dauerhafte Zuordnungsentscheidung getroffen hatte,
- die tatsächlich Arbeitsabläufe im Zustellstützpunkt die Mindestanforderung an eine erste Tätigkeitsstätte erfüllt hatten.
Quelle: WISO SSP 11/2019