23Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger
Ist ein Altersvorsorgevertrag über eine Riester-Rente vom Anbieter abgewickelt worden, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger zurückfordern, so der BFH. Auf ein Verschulden des Zulageempfängers kommt es dafür nicht an, entschied der BFH.
Quelle: WISO SSP 11/2019