KV- und PV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern: Fragen zum BFH-Urteil
Eltern dürfen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ein Kind zahlt, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, wie eigene Sonderausgaben geltend machen. Das setzt aber voraus, dass die Eltern ihrem Kind diese Abzüge in bar erstatten und das Kind noch unterhaltsberechtigt ist.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2018