Kinderbetreuung: Mindert Arbeitgeberzuschuss den Abzug?
Mindern steuerfreie Zuschüsse des Arbeitsgebers zu Kinderbetreuungskosten (nach § 3Nr. 33 EStG) den Sonderausgabenabzug der Eltern ? Zu dieser Frage ist jetzt ein zweites Revisionsverfahren beim BFH anhängig geworden.
Hintergrund: Eltern steht für Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Drittel der Ausgaben, maximal 4.000 € je Kind und Jahr, der Sonderausgabenabzug zu (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt gehört, noch keine 14 Jahre alt ist, die Eltern im Besitz einer Rechnung über Kosten sind und diese unbar gezahlt haben. Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg und jetzt auch des FG Köln mindern steuerfreie Zuschüsse des Arbeitsgebers den Sonderausgabenabzug. Sie begründen das damit, dass Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nur dann abgezogen werden dürfen, wenn ein Steuerzahler tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist. Daran fehlt es, wenn dem Arbeitnehmer (wie hier) Aufwendungen steuerfrei ersetzt werden (FG Köln, Urteil vom 14.08.2020, Az. 14 K 139/20, Abruf-Nr. 219488).
Praxistipp: Betroffene können gegen die Kürzung ihrer Sonderausgaben Einspruch einlegen und mit Hinweis auf die Musterprozesse beim BFH das Ruhen des Verfahrens beantragen. Diese tragen die Az. III R 30/20 und III R 54/20.
“Quelle: WISO SSP 03/2021”